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USK-Meilenstein: 50.000 Prüfverfahren im Bereich Games

Seit 1997 prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Computer- und Videospiele hinsichtlich ihrer Eignung für bestimmte Altersgruppen. Da kommt über die Jahre einiges zusammen: Im Juni 2021 wurde nun das fünfzigtausenste Prüfverfahren durchgeführt.

1.700 Studios und Publisher aus 56 Ländern haben in den letzten 27 Jahren einen Antrag auf Altersfreigabe bei der USK eingereicht. Daran beteiligt waren 40 ehrenamtliche Sichter und knapp 100 Jugendschutzsachverständige. So die aktuelle Bilanz.

Seit 2003 sind auch die ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) an den Prüfverfahren beteiligt. Dies wurde als Reaktion auf den Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasiums eingeführt.

Die Aufgaben der USK

Elisabeth Secker, USK-Geschäftsführerin, ist überzeugt, dass die USK in all den Jahren gute Arbeit geleistet hat: „Die USK ist als anerkannte Selbstkontrolle ein aktiver und wichtiger Bestandteil des ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland. Die vielen zuverlässigen Entscheidungen im Bereich der Altersfreigaben der unabhängigen Prüfgremien belegen, dass sich das Modell der regulierten Selbstregulierung in Deutschland bewährt hat.“

„Gleichzeitig hat die USK etwa mit dem internationalen IARC-System zur Kennzeichnung von Spielen und Apps auf Online-Plattformen bewiesen, dass sie auch für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet ist und beständig zur Orientierung an einem Markt von sich stets weiterentwickelten Angeboten beitragen kann“, führt Secker weiter aus.

Denn seit der Einführung des klassische Prüfverfahrens hat sich die USK beständig weiterentwickelt und ihre Richtlinien und Aufgaben fortlaufend an die Veränderungen im Bereich des Jugendschutzes angepasst.

Seit dem 1. Mai 2021 gilt ein neues Jugendschutzgesetz. Daher arbeitet die USK zur Zeit gemeinsam mit der Obersten Landesjugendbehörde daran, ihre Prüfprozesse anzupassen und die neuen Aufgaben umzusetzen.

Zu den etwas neueren, aber bereits bewährten Angeboten gehört unter anderem der Bereich USK.online. Hier berät und unterstützt die USK Spielehersteller und Anbieter von Spieleplattformen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zum Thema Jugendschutz. Momentan sind 44 Unternehmen im ständigen Austausch mit den Experten der USK.

Für Elisabeth Secker, sind die Alterskennzeichnungen, wie sie die USK vornimmt, auch in Zukunft ein wichtiger Baustein für den Medienschutz von Minderjährigen. Doch sieht sie auch die Eltern und pädagogische Fachkräfte in der Pflicht, ihre Schützlinge verantwortungsvoll an das Thema Medien heranzuführen.

„Maßgabe der USK wird es deshalb in Zukunft sein, Eltern sowie Kinder- und Jugendliche bei einem verantwortungsvollen Umgang mit Spielen noch besser zu begleiten“, schließt Secker.

Quelle: USK

Header-Bild: Autor/Quelle: USK

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