Screenshot OMNO Studio Inkyfox Film- und Medienstiftung NRW

Film- und Medienstiftung NRW: Aktuelle Antragfrist für Games-Förderung endet am 12. Mai

Die Film – und Medienstiftung NRW bemüht sich längst schon nicht mehr nur um die Förderung von Filmproduktionen, sondern bezuschusst auch Spielprojekte. Nun ruft sie Unternehmen und Teams aus Nordrhein-Westfalen auf, ihre Anträge für die aktuelle Förderrunde von „Digitale Spiele und interaktive Inhalte“ einzureichen. Bis zum 12. Mai 2021 habt ihr noch Gelegenheit dazu.

Die Film- und Medienstiftung NRW ist mit einem durchschnittlichen Fördervolumen von rund 35 Millionen Euro eine der bedeutendesten Förderinstitutionen in Deutschland und sogar Europa.

Zu den Subinstitutionen gehört unter anderem auch das Mediennetzwerk.NRW, das jüngst mit seiner geplanten Kooperation mit Streamerin Gnu ein starkes Zeichen für die Unterstützung der Indie-Szene in Nordrhein-Westphalen setzte.

Während Medien.NRW vor allem eine beratende und begleitende Funktion für junge Unternehmen übernimmt, unterstützt die Film- und Medienstiftung NRW Games aus deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland primär mit finanziellen Mitteln.

Voraussetzungen für die Förderung

Im Rahmen ihrer Leitlinie „Digitale Spiele und interaktive Inhalte“ möchte die Medienstiftung NRW kulturell oder pädagogisch bedeutsame Game-Projekte fördern, um die nordrhein-westfälische Spieleentwicklungs- und Produktionswirtschaft und deren Innovationspotential zu stärken.

Gefördert werden Konzepte, Prototypen oder die Herstellung von Computer- und Videospielen sowie interaktive Inhalte aus den Bereichen VR/AR, Web und Mobile.

Unternehmer und gewerbetreibende Personen mit Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Nordrhein-Westfalen können sich für eine entsprechende Förderung bewerben. Die Antragsfrist für die aktuelle Förderrunde läuft noch bis zum 12. Mai 2021.

An die Antragstellung gebunden ist ein persönliches Beratungsgespräch mit einem der beiden verantwortlichen Mitarbeitern André Weiß oder Till Hardy via Discord, Zoom, etc.

Wie wird gefördert?

Ein Vergabegremium entscheidet auf Basis der bereits erwähnten Leitlinien, ob eine Förderung bewilligt wird. Das Gremium tagt in der Regel zwei- bis dreimal jährlich. Ihr habt also pro Jahr mehrmals die Chance auf eine Finanzspritze.

Die Förderung von Konzeptentwicklung wird als reiner Zuschuss ausgezahlt, ebenso für die Prototypenentwicklung. Bis zu 80 Prozent eurer Produktionskosten können übernommen werden.

Jedoch werden bei der Konzeptentwicklung maximal 20.000 Euro ausgezahlt. Bei der Prototypenentwicklung können es auch mehr sein. Hier werden Fördermittel bis 100.000 Euro vergeben.

Bei der Herstellungsförderung sind sogar bis zu 500.000 Euro pro Projekt möglich, jedoch nicht mehr als 50 Prozent der Produktionskosten. Außerdem wird die Zahlung in diesem Fall als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen ausgeschüttet. Das heißt, es ist vom Erfolg des Projekts abhängig, ob und wieviel zurückgezahlt werden muss.

Die Fördermittel können sogar mit anderen Förderungen kombiniert werden. Ihr dürft euch also grundsätzlich auch parallel um andere Förderquellen bemühen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein FAQ veröffentlicht, das die wichtigsten Fragen zu den Bedingungen der Kombinierbarkeit beantwortet.

Alle Informationen findet ihr auch auf der Homepage der Film und Medien Stiftung NRW. Dort gibt es zudem einen Überblick über alle Einreichtermine sowie alle wichtigen Downloads.

Quelle: Film- und Medienstiftung NRW

Headerbild: „OMNO“, Autor: Studio Inkyfox, Quelle: Film- und Medienstiftung NRW

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