Haushaltsentwurf der Bundesregierung: game kritisiert aktuelles Fördermodell
Die Bundesregierung hat den Haushaltsentwurf für 2025 vorgelegt – und für die Games-Industrie enthält dieser leider keine guten Neuigkeiten.
Die Bundesregierung hat den Haushaltsentwurf für 2025 vorgelegt – und für die Games-Industrie enthält dieser leider keine guten Neuigkeiten.
Der FilmFernsehFonds (FFF) Bayern fördert 12 neue Games-Projekte mit insgesamt 863.250 Euro. Die geförderten Konzepte, Prototypen und geplanten Entwicklungen kommen aus ganz Bayern – und setzen auffallend oft auf den Cozy-Game-Trend.
Das Games-Referat ist keine Eigenständige Abteilung innerhalb des Wirtschaftsministeriums mehr. Die Entscheidung kommt bei Vertretern der Branche nicht gut an.
Viele Politiker und Politikerinnen versprachen auf dem Sommerfest des game ihren Einsatz für die deutsche Videospiel-Branche. Unter anderem soll es eine Absenkung der Mindestprojektgröße geben, aber genügt das?
Im Rahmen der Prototypenförderung unterstützt Gamecity Hamburg fünf Projekte mit jeweils bis zu 80.000 Euro. Zudem kann sich noch kurze Zeit für den Games Lift Inkubator beworben werden.
Das Programm Hessen Serious Game 2024 ist ab sofort wieder am Start. Wer an einem Videospiel arbeitet, dass neben dem Spaß einen weiteren Nutzen bietet, kan sich mit bis zu 50.000 Euro unterstützen lassen.
Es liegen konkrete Zahlen vor, wie viel Geld die einzelnen Bundesländer in Deutschland in die Förderung von Games gesteckt haben. Die Tendenz ist klar: Generell wachsen die Töpfe klar an.
Michaela Haberlander verlässt nach 27 Jahren den FFF Bayern. Ersetzt wird die Koryphäe durch Thorsten Suckow. Und auch im Förderreferats gibt es ein neues Gesicht.
Gute Nachrichten für alle Studios und Entwickler, die auf eine Förderung für ihr Games-Projekt schielen. Auf Bundesebene wurden die Töpfe um einige Millionen Euro erweitert.
Im Internationalen Vergleich hinkt Deutschland in Sachen Games-Förderungen deutlich hinterher. Neue Vergleiche mit anderen Industrienationen zeichnen ein düsteres Bild.