Ministerin Dorothee Bär (CDU) beim DCP 2025. Quelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Autor: Hans-Joachim Rickel

Games-Förderung: Bund veröffentlicht neue Förderrichtlinie mit wichtigen Updates

Paukenschlag bei der Games-Förderung des Bundes: Im neuen Förderaufruf wird nicht nur der Höchstzuschuss pro Projekt auf beeindruckende 8 Millionen Euro angehoben, auch wechselt die Zuständigkeit vom Wirtschafts- zum Forschungsministerium. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.

Update vom 01. August 2025: Ab heute können Anträge für die Games-Förderung eingereicht werden. Hier geht’s direkt zur offiziellen Informationsseite des Bundes mit allen wichtigen Links für eure Antragstellung.

Ursprüngliche Meldung:

Die Bundesförderung für Games wird neu aufgestellt. Mit einem zweiten Förderaufruf hat das nun zuständige Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Weichen für die Zukunft gestellt. Die wohl wichtigste Nachricht für die euch: Die maximale Fördersumme pro Projekt wird von bisher zwei auf acht Millionen Euro vervierfacht. Damit reagiert die Politik auf den Wunsch der Branche, auch größere und international konkurrenzfähige Produktionen zu ermöglichen.

Höhere Fördersummen und vereinfachte Struktur

Die Anhebung der Obergrenze ist eine der zentralen Änderungen. Gleichzeitig entfällt die bisherige Aufteilung der Förderung nach Projektgröße, was das Verfahren für AntragstellerInnen vereinfachen dürfte. Egal ob Prototyp oder große Produktion – alle Projekte werden nun nach den gleichen Grundsätzen bewertet, solange sie die Förderkriterien erfüllen. Explizit förderfähig sind dabei auch Portierungen oder umfangreiche Erweiterungen wie DLCs für bereits veröffentlichte Titel. Nicht förderfähig bleiben weiterhin reine Marketing- oder Vertriebskosten.

Neue Anforderungen: Barrierefreiheit und Verbraucherschutz

Mit dem neuen Aufruf werden auch die inhaltlichen Anforderungen geschärft. Eine bemerkenswerte Änderung ist die verpflichtende Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit. AntragstellerInnen müssen für Produktionsförderungen darlegen, wie sie ihr Spiel für eine breitere Zielgruppe zugänglich machen, etwa durch Untertitel oder anpassbare Steuerungen.

Zudem wird der Jugend- und Verbraucherschutz stärker konkretisiert. Dies betrifft nicht nur die klare Vorgabe zur USK-Zertifizierung vor Veröffentlichung (auch bei Early-Access-Versionen), sondern auch den Umgang mit Monetarisierungsmodellen. Aspekte wie Lootboxen und Dark Patterns sind im Rahmen der rechtlichen Vorgaben genau zu berücksichtigen.

Wichtige Termine und Informationen zum Antragsverfahren

Für alle EntwicklerInnen, die einen Antrag stellen wollen, ist der 1. August 2025 der Startschuss für die Einreichung. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Oktober 2025. Trotz des Ministerienwechsels bleibt der Projektträger DLR die zentrale Anlaufstelle für Beratung und Einreichung. Eine verpflichtende Entwurfsberatung ist weiterhin Voraussetzung für einen Antrag.

Details und weitere Links findet ihr (noch) auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt

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